Kinderschutzgesetz
Umsetzung des neuen Kinderschutzgesetzes: Vereine müssen bis zum 31. Dezember 2024 das neue Kinderschutzgesetz in NRW umsetzen. Die Anforderungen finden Sie hier ebenso wie das Antragsformular, mit denen die Vereine für ihre Trainer und Übungsleiter die kostenlose Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses beantragen können.
Weitere Informationen finden Sie in den PDF-Dokumenten: