26. April 2024 in Info

Kinderschutzgesetz

Umsetzung des neuen Kinderschutzgesetzes: Vereine müssen bis zum 31. Dezember 2024 das neue Kinderschutzgesetz in NRW umsetzen. Die Anforderungen finden Sie hier ebenso wie das Antragsformular, mit denen die Vereine für ihre Trainer und Übungsleiter die kostenlose Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses beantragen können.

Weitere Informationen finden Sie in den PDF-Dokumenten:

Anforderung Führungszeugnis.pdf

Anforderungen von Schutzkonzepten im Sport in NRW.pdf




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