Zuschussregelung SSB Königswinter:

Der SSB unterstützt eine Maßnahme des Vereins mit bis zu 50 € pro teilnehmendem Jugendlichen lt. a)
und maximal 500 € pro Verein/Jahr.

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Fördermöglichkeiten für Sportvereine

Landesregierung:

Förderprogramm „2000×1000 Euro für das Engagement“

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Programm 1000 x 1000 
für Mitgliedsvereine im LSB, in 2022 werden gefördert:
  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

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Moderne Sportstätte 2022

  • Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
  • Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub
  • Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Allgemeinen Schulsportgemeinschaften
  • Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Talentsichtungsmaßnahmen
  • Extra-Zeit für Bewegung
  • Struktur- und Leistungssportförderung der Sportfachverbände
  • Soforthilfe Sport
  • Aktion fürs Ehrenamt

Förderportal (lsb-nrw.de)

Kreissportbund:

  • Qualifizierungsförderung
  • Unterstützung der Sportvereine bei Integration von Flüchtlingen
  • Förderung von Vereinsjubiläen (ab 50 Jahre)
  • Vereinsberatung

Förderung // KSB Rhein-Sieg e.V. (ksb-rhein-sieg.de)

Stadt Königswinter:

  • Förderung von Jugendarbeit
  • Ehrenamtskarte
  • Arbeitsagentur Teilhabe (Mitgliedsbeiträge Sportvereine)
  • Kulturförderung

Link: https://www.koenigswinter.de/

Landessportbund Königswinter:

  • Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).

  • Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.

  • Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum 15. April 2024 über die Förderplattform der Landesregierung möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag!

Weitere Fördermöglichkeiten

Ihr Ansprechpartner beim Stadtsportbund