Sie sind aktiv in einem gemeinnützigen Sportverein aus dem Rhein-Sieg-Kreis und planen gerade Anschaffungen oder Projekte ab der zweiten Jahreshälfte 2025?
Noch bis Ende Februar 2025 können Sie einen Förderantrag an die Stiftungen der Kreissparkasse Köln stellen. Über alle vorliegenden Anträge entscheiden die Gremien dann bis Ende Juni/ Anfang Juli 2025.
Der folgende Link Stiftungen | Kreissparkasse Köln (ksk-koeln.de) führt Sie zur Homepage, wo Sie unter „Antragstellung“ zum Online-Antrag kommen. Gerne können Sie die Seite auch über Ihren Browser aufrufen.
Sie haben noch Fragen? Im Erklär-Video auf unserer Homepage erfahren Sie, alles rund um den um die Antragstellung. Der Link www.ksk-koeln.de/antragstiftung und der QR-Code führen direkt zu dieser Seite.
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier.
Jetzt bewerben: Landesregierung unterstützt Sportvereine mit über 8,8 Millionen Euro
Sportvereine sind das Herzstück unserer Gesellschaft: Sie fördern Gesundheit, Gemeinschaftssinn und ehrenamtliches Engagement. Um diese wertvolle Arbeit weiter zu stärken, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr über 8,8 Millionen Euro für die Programme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ bereit. Damit setzt das Land ein klares Zeichen für die Unterstützung des Ehrenamts und die Stärkung des Breitensports.
Die „Förderung der Übungsarbeit“ richtet sich gezielt an Vereine, die Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzen und qualifizieren möchten. So werden Vereine dabei unterstützt, ihr Angebot weiterzuentwickeln und ihre Mitglieder bestmöglich sportlich zu fördern.
Mit dem Programm „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ werden darüber hinaus gezielt Projekte mit gesellschaftlicher Relevanz gefördert. Vereine, die sich beispielsweise für Nachhaltigkeit, Integration, Inklusion, Gleichstellung oder die Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas engagieren, können Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro beantragen.
Der Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald ruft die Sportvereine in seinem Wahlkreis dazu auf, diese Förderung zu nutzen: „Sportvereine leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Sie sind nicht nur Orte der Bewegung, sondern auch des Miteinanders, der Wertevermittlung und des sozialen Engagements. Mit den Förderprogrammen unterstützt das Land gezielt die Menschen, die Woche für Woche ehrenamtlich dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unseren Städten und Gemeinden sportlich aktiv sein können. Ich ermutige alle Vereine, sich zu bewerben und diese finanzielle Unterstützung für ihre wertvolle Arbeit zu nutzen.“