Checkliste: Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes im Sport
Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht. … Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf hier.
Checkliste_Schutzkonzept